Stiftung Jugendwerk

Was ist die Stiftung Jugendwerk?

Seit Oktober 2009 besteht die Stiftung Jugendwerk.

Die Stiftung hat den alleinigen Zweck, die Stelle des Jugendreferenten der Heilig-Geist-Gemeinde zu finanzieren. Allerdings reichen die Zinserträge aus dem bestehenden Kapital dafür nicht aus. Ein Ausbau des Kapitalgrundstocks der Stiftung ist wichtig.

In die Stiftung wurde zu Anfang ein Vermögen von 100.000 Euro aus den Mitteln des Jugendförderkreises eingebracht. Durch Zustiftungen von Gemeindemitgliedern, die die Jugend und ihre Betreuung großzügig mit Geld unterstützen können und wollen, soll das Kapital vergrößert werden. Ihre Zustiftung wird in das Stiftungsvermögen überführt. Nur die jährlichen Zinsen werden für den Stiftungszweck verwendet. Das Kapital verbleibt auf "alle Zeiten" in der Stiftung.

Zustiftungen können wie Spenden (und sogar in einem größeren Umfang)  bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Sie überweisen eine bestimmte Summe (ab 500 Euro), die in das Vermögen der „Stiftung Jugendwerk“ überführt wird. Benutzen Sie hierzu mit dem Hinweis „Stiftung Jugendwerk“ unsere bekannten Bankkonten.

Eine Stiftung erfüllt strenge gesetzliche Anforderungen und unterliegt einer entsprechenden Aufsicht. Bitte informieren Sie sich über  die Satzung der Stiftung.

Stiften ist eine Vertrauenssache. Wenn Sie es wünschen, nehmen Sie bitte Verbindung auf mit dem Vorstand der Stiftung.

Wir sagen „herzlichen Dank“ für Ihr Interesse an unserer Jugendarbeit.